Mitarbeiter werben Mitarbeiter
Empfehlungen zahlen sich aus – Freunde und Bekannte ins Team bringen.


Gemeinsam zum Erfolg –
Bekannte werden Kolleg:innen
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie es wäre, wenn Freunde oder Bekannte ebenfalls Ihre Kolleg:innen wären? Bei FAZMED haben Sie genau diese Möglichkeit! Empfehlen Sie uns als Arbeitgeber und unterstützen Sie uns dabei, neue Teammitglieder aus Ihrem Bekanntenkreis zu gewinnen. Für jede erfolgreiche Empfehlung, die in eine Festanstellung führt, erhalten Sie eine attraktive Prämie als Dankeschön.
Mitmachen ist ganz einfach:
1. Schritt
Besuche unsere Karriereseite um zu sehen, ob passende Stellenangebote für Deine Bekannten oder Freunde verfügbar sind.
2. Schritt
Erzähle deinen Freunden und Bekannten von den vielen Vorteilen bei der FAZMED GmbH und motiviere sie, sich als potenzielle neue Mitarbeitende zu bewerben.
3. Schritt
Bitte nutze das Antragsformular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“, um teilzunehmen. Trage sowohl Deine Daten als auch die des empfohlenen Bewerbers oder der Bewerberin ein. Das Formular bekommst Du direkt von Deiner Führungskraft oder aus der Personalabteilung.
4. Schritt
Deine Prämie wird in drei Teilen ausgezahlt, sobald die von Dir geworbene Person eine Anstellung bei der FAZMED GmbH antritt.
Wer darf werben und sich eine Prämie sichern?
- Alle Mitarbeitenden der Linimed Gruppe und FAZMED GmbH (Pflegedienste, Servicegesellschaften, Unternehmenszentrale)
- Ausgenommen ist folgender Personenkreis: Geschäftsführung, Betriebsleitung, operative und fachliche Regionalleitung, Pflegedienstleitung/stellv. Pflegedienstleitung sowie die im Personal für Recruiting zuständigen Mitarbeitenden (z.B. Personaldirektion, Personalreferenten, Recruiter:innen)
Wer darf geworben werden?
- Pflegefachkräfte für alle Pflegedienste der Linimed Gruppe sowie für die Liniflex, unserer gruppeneigenen Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft.
- Ausgenommen sind Mitarbeitende, die bereits bei einem Pflegedienst der Linimed Gruppe oder in der Liniflex angestellt sind (keine gegenseitige Abwerbung!).
- Ausgenommen sind zudem Rückkehrende innerhalb einer Sperrfrist von zwei Jahren nach Beschäftigungsende. Ehemalige Angestellte des eigenen Pflegedienstes können also während dieser Sperrfrist nicht geworben werden.
Wie hoch ist die Prämie bei erfolgreicher Anwerbung?
- Die Gesamtprämienhöhe für den Werbenden beträgt bis zu 3.000€ brutto bei Vollzeit-Beschäftigung des Geworbenen (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig; Bemessungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bei Dienstantritt)
- Die Prämienzahlung erfolgt in drei Raten:
- 1. Rate i. H. v. 1.000€ brutto, vier Wochen nach Arbeitsantritt des Geworbenen,
- 2. Rate i. H. v. 1.000€ brutto, nach Vollendung des 6. Beschäftigungsmonats und Weiterbeschäftigung,
- 3. Rate i. H. v. 1.000€ brutto, nach Vollendung des 12. Beschäftigungsmonats und Weiterbeschäftigung
- Die Prämienzahlung setzt ein bestehendes Anstellungsverhältnis (Arbeitsvertrag) des Werbenden innerhalb der Linimed Gruppe voraus und ist in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig
- Die Auszahlung der Prämie erfolgt automatisch mit der Entgeltabrechnung des Folgemonats
Achtung: bei Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung (z.B. Beschäftigungsverbot, Elternzeit, Krank ohne Lohnfortzahlung, etc.) verlängern sich die Zeiträume entsprechend.
Wie ist das Vorgehen?
- Der Geworbene gibt im Bewerbungsanschreiben oder im Vorstellungsgespräch den Namen des Werbenden vollständig an
- Der Werbende füllt das Antragsformular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ vollständig aus und reicht dieses von beiden Parteien unterzeichnet (vom Geworbenen und Werbenden) vor Arbeitsantritt, spätestens jedoch einen Monat nach Arbeitsantritt des Geworbenen (Posteingangstempel bzw. E-Mail-Eingangsdatum) in der Personalabteilung der eigenen Gesellschaft (Arbeitgeber) ein.
Folgende Zugangsmöglichkeiten stehen hierfür zur Verfügung: Post, Fax, E-Mail, persönlich - Wird ein Kandidat von mehreren Mitarbeitenden geworben, wird die zeitlich früheste Anwerbung (Eingangsdatum auf Antragsformular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“) berücksichtigt.
Woher bekomme ich das Antragsformular und an wen kann ich mich wenden?
Bezüglich des Formulars und bei Fragen wende Dich bitte an die zuständige Team-/Fachbereichs-/Pflegedienst-/Betriebsleitung oder Personalabteilung der eigenen Gesellschaft (Arbeitgeber).
An wen ist das Antragsformular weiterzuleiten?
- Das Antragsformular wird an den zuständigen Mitarbeitenden der Personalabteilung der Gesellschaft, dem der Werbende angehört (Arbeitgeber), zur Verifizierung weitergeleitet. Dieser prüft die Korrektheit anhand der Bewerbungsunterlagen oder dem Vorstellungsgespräch, unterzeichnet das Antragsformular und leitet dieses an den zuständigen Mitarbeitenden der Personalabrechnung weiter.
- Die Anweisung der jeweiligen Rate erfolgt mit der Entgeltabrechnung des Folgemonats durch die Personalabrechnung. Die jeweils geltende Rate wird nur gezahlt, wenn die hierfür geltenden Beschäftigungsbedingungen des Geworbenen und des Werbenden erfüllt sind. Die Anweisung der jeweiligen Rate erfolgt mit der Entgeltabrechnung des Folgemonats durch die Personalabrechnung. Die jeweils geltende Rate wird nur gezahlt, wenn die hierfür geltenden Beschäftigungsbedingungen des Geworbenen und des Werbenden erfüllt sind.
- Die Personalabrechnung dokumentiert die jeweilige Prämienzahlung auf dem Antragsformular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ und bewahrt dieses in der Personalakte auf.
Besondere Hinweise:
- Die Einstellung des empfohlenen Kandidaten (Bewerber:innen) obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber. Es besteht kein Anspruch auf Einstellung des Empfohlenen.
- Das Programm wird von der Linimed Gruppe und der FAZMED GmbH initiiert und ist freiwillig. Auf eine Fortführung des Programms besteht kein Rechtsanspruch.
- Die im Antragsformular erhobenen personenbezogenen Daten werden allein zum Zwecke der weiteren Bearbeitung im Sinne des „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ Programms verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Das Verfahren der Prämienzahlung kann dann jedoch bei Widerruf möglicherweise nicht vollständig umgesetzt werden.