Beauftragter für die Medizinproduktesicherheit gemäß § 6 MPBetreibV¹

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde-/Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes

Vergleiche dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017.

¹ Den »Beauftragten für Medizinproduktesicherheit« nicht mit dem »Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte« beim Hersteller verwechseln.

Zentraler Kontakt Medizinproduktesicherheit

medizinproduktesicherheit_at_fazmed.de